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Mitteilung Nr. 2/20

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Richtlinie für die Prüfung von Markenanmeldungen und für die Registerführung
(Richtlinie Markenanmeldungen)

2. Oktober 2020

Die Richtlinie für die Prüfung von Markenanmeldungen und für die Registerführung (Richtlinie Markenanmeldungen) vom 1. August 2018 in der Fassung vom 1. Mai 2019 wurde mit Wirkung zum 1. September 2020 aktualisiert.

Die Richtlinie Markenanmeldungen dient dazu, eine einheitliche und zügige Prüfung der Markenanmeldungen und der Registerangelegenheiten zu gewährleisten. Die aktuelle Fassung der Richtlinie kann im Internet unter Verordnungen und Richtlinien zum Markenverfahren abgerufen werden.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer

1243/1-4.3.3/2020-1

Stand: 05.10.2020